FCK-CPS Prozess im Landgericht

von: https://de.indymedia.org/node/27960

Aufruf zur solidarischen und kreativen Prozessbegleitung am 10.01. vor dem Landgericht Berlin. Treffen ab 10h in der Turmstr 91 Prozessbeginn ist 10:30h vorerst im Saal 729 weil es noch kein indymedia aufruf gab. Jetzt wird es sicher noch umgelegt in einem Hochsicherheits Saal mit extra vorkontrollen. Es geht um racial profiling, Polizeigewalt, Bullen die lügen und dem Vorwurf der Beleidigung.

Huraa Huraa das Theater geht weiter und zwar in die 4. Runde!

Nach 3 ereignisreichen Prozesstagen in erster Instanz steht es 6 zu Null fürs Aktivisti. Die Bullen und die Staatsanwaltschaft hatten versucht das Aktivistin zu verknacken und konstruierten 7 Anzeigen in einem Sammelverfahren. Es ging um 2x Widerstand 2x versuchte Gefangenenbefreiung 2x Körperverletzung und Beleidigung. Aber die Bullen konnten ihre Lügen nicht aufrechterhalten und es regnete Freisprüche fürs Aktivisti und Schweiß Perlen seitens der Bullen der 13. und 15. EHu.

Mehr infos auf:

https://de.indymedia.org/node/22131

Nun geht es nur noch um Beleidigung.

Special guests sind wieder A. & H. Von der 15.EHu

Kommt vorbei und bringt eine FCK CPS Aufschrift mit wenn ihr lustig seid!

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Von Friedrichshain nach Hamburg: Freiheit für die fünf Angeklagten!

Morgen, am 18.12., werden fünf Gefährten auf die Anklagebank des Hamburger Landgerichts gezerrt. Drei von ihnen, Halil, Can und Loic sind seit mehreren Monaten im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis eingesperrt, zwei weitere Freunde befinden sich unter strengen Meldeauflagen außerhalb der Knastmauern. Der Prozess gegen die vier aus Frankfurt / Offenbach, welche nach der Razzia am 28.6. nach Hamburg entführt wurden, wurde mit dem Prozess gegen Loic (am 6.10. von Frankreich ausgeliefert) zusammengelegt.

Es ist der öffentliche Auftakt der staatlichen Vergeltung für den Freitagmorgen des Gipfels an der Elbchaussee, als sich hunderte von Rebell*innen zusammenfanden und den bürgerlichen Stadtteil verwüsteten. Das unerwartete Auftauchen der Vermummten und die Kompromisslosigkeit der Aktion löste einen Aufschrei bei denen aus, die der Propaganda von Ordnung und Sicherheit für die politische und wirtschaftliche Elite während des Gipfels hatten Glauben schenken wollen. „An der Elbchaussee hat man uns düpiert“ – so bezeichnete der Hamburger Bullenpräsident in der Presse den Moment, als den Behörden klar wurde, dass sich die Menschen nicht von dem größten Bulleneinsatz der Nachkriegszeit aufhalten lassen und mit vielen verschiedenen Aktionen die Tage zu einem Gipfel der Straße machten.

Umso stärker wurde im Nachhinein die gesamte Maschinerie der Repression in Gang gesetzt, erstmalig massiv Gesichtserkennungssoftware eingesetzt, tausende Gigabyte an Video- und Bildmaterial – eingeschickt von willigen Gehilf*innen der Unterdrückung in der Bevölkerung – ausgewertet, in vier Öffentlichkeitsfahndungen Bilder von vermeintlichen Unruhestifter*innen dem Spektakel der Medien freigegeben und die europaweite Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung unserer Freunde ausgeweitet.

Je stärker jedoch ihr Druck wird, desto mutiger müssen wir zu unseren Ideen von Solidarität und Rebellion stehen. Lassen wir uns nicht von der Angst leiten, den eigenen Namen auf der Zuhörer*innenliste von politischen Prozessen stehen zu sehen oder vom Staatsschutz auf der Kundgebung aufgeschrieben zu werden und damit auch in den Fokus staatlicher Ermittlungen zu kommen. Sicher ist diese Angst nicht unbegründet und wir sollten den Verfolgungseifer der Hüter der kapitalistischen Ordnung nicht unterschätzen. Doch wenn wir von denen abrücken, die stellvertretend für unsere Gedanken und Taten eingesperrt sind, dann geben wir diesen Raum frei für die Kälte und Härte der individualisierten Repression. Wenn wir draußen, die wir uns außerhalb der Knastmauern bewegen, kämpfen und uns auf unsere gefangenen Gefährt*innen und Freund*innen beziehen, dann ermutigen wir sie, sich weiterhin unversöhnlich gegenüber Schließer*innen und Gericht zu positionieren und nicht einschüchtern zu lassen.

Unsere Solidarität mit den Angeklagten hat keinen Bezug zu den Kategorien der bürgerlichen Justiz, sie erkennt weder Schuld oder Unschuld, noch das Gericht an. Wir prangern keine gesetzeswidrigen Bulleneinsätze an, wir fordern keine mildernden Umstände. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass unser Wunsch nach kompromisslosen Prozessstrategien für die Betroffenen auch zu einer Last werden kann, wenn sie zwischen den juristischen Empfehlungen der Anwält*innen, verständlicher Angst vor einer hohen Strafe und einer konfliktsuchenden Haltung hin und her gerissen sind. Wer von Solidarität redet, muss dabei immer auch versuchen die Situation der Gefangenen zu empfinden, um nicht den Drang nach dem Bruch mit dem System in andere hinein zu projizieren. Solange wir zu schwach sind unsere Leute zu befreien, müssen wir mit den Widersprüchen mancher Prozesse umgehen können.

Aber wir glauben daran, dass die Anarchie die Angst vor Verhaftung, Gefangenschaft und gewaltsamer Repression überwinden kann und uns zu Aktionen und Gesten führt, die bis dahin unmöglich zu sein schienen. Loic schreibt: “Ich habe keine Worte, um das Leiden all jener Seelen zu beschreiben, die in Gleichgültigkeit gefangen sind”, das Gefängnis ist ein Horror, und wenn es fortbesteht, dann wegen Vorurteilen. Leider wecken wir die Flamme der Revolte nicht, indem wir ‘Feuer den Gefängnissen’ schreiben, sondern indem wir das Gewissen jedes Einzelnen zu diesem Schluss bewegen.”

Wir rufen dazu auf, den Prozess und die Angeklagten über Hamburg hinaus solidarisch zu begleiten! Im Gerichtssaal, auf der Straße, in der Nacht!

Verwandeln wir den Schauprozess in einen Akt der Solidarität und Rebellion.

Freiheit für alle Gefangenen!


Aufruf unitedwestand Bündnis: https://unitedwestand.blackblogs.org/demoaufruf-17-12-gemeinsam-gegen-repression-united-we-stand/

Aufruf Rote Hilfe FFM: https://rhffm.blackblogs.org/prozessbeginn-am-18-dezember-2018-in-hamburg-solidaritaet-mit-den-frankfurter-offenbacher-g20-gefangenen/

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Ausweiskontrolle vor der Rigaer Straße 94 – Das x-te Widerstandsverfahren, das zusammenschrumpft und doch nicht eingestellt wird

Es war der 29. März 2018 als ein massives Bullenaufgebot die Rigaer Straße besetzte, unseren Gefährten Isa auf der Straße festnahm und die Wohnung der Familie stürmte.

Der Mensch, der gestern, am 12.12.2018, vor Gericht musste, war an jenem Tag vor der Rigaer94 und wollte nachsehen, was die Bullen jetzt schon wieder für einen Plan – mit bekanntermaßen fragwürdiger Legitimation – ausheckten.

Was folgte war das Übliche. Drei Schweine sahen ihren Moment gekommen, auch irgendetwas Wichtiges zu tun. Und zum Glück standen sie mitten im Gefahrengebiet. Hier darf ein Schwein doch so einiges, erinnerten sie sich.

Somit gingen sie auf den Angeklagten zu und wollten seinen Ausweis sehen. Der hatte keinen Bock auf die Nummer. Immer das gleiche, dachte er sich. Der Stress war sowieso vorprogrammiert.

Das Gerangel geht los, die Bullen greifen sich sofort seinen Arm, zerren ihn auf die andere Straßenseite, donnern ihn gegen das Metalltor. „Wo ist dein Ausweis?“ schreien sie, „nehmt die Handschellen ab, dann zeig ich ihn euch!“, kommt zurück. Sie greifen in sein Gesicht mit widerlichen Schmerzhebeln. Das Video zeigt wie die Bullen an ihm arbeiten, er schreit mehrmals laut auf vor Schmerzen.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet Widerstand mit gefährlichem Werkzeug. Bei der Kontrolle seiner Taschen wurde angeblich ein Pfefferspray entdeckt. Er hätte die Beamten schwer gefährden können, eindeutig ein besonders schwerer Fall von Widerstand, heißt es von Seiten des Staates. Dafür braucht es das Herunterbeten typischer Widerstandshandlungen von Seiten der Beamten: „Arme versteift“, „sich klein gemacht“ etc. „Wir wollten ja nur seinen Ausweis haben“.

Nicht ohne Grund wurde der Paragraph 113 vor dem G20 Gipfel in Hamburg verschärft, sodass Widerstand mit einer Waffe, wie dem Pfeffer, mindestens auf eine Bewährungsstrafe hinaus läuft.

Der Angeklagte war bereit eine beschränkte Aussage zu den Umständen der Situation zu machen. Er sagte, er sei Vorstand im Verein „Freunde der Kadterschmiede“ und wollte sofort in die Rigaer Straße, als er von einem Bulleneinsatz hörte. Er sagte auch, er habe die Jacke seines Mannes angehabt, darin sei ein Peffer gewesen, aber davon hatte er nichts gewusst, bis die Bullen diesen in der Tasche fanden.

Die Richterin war ganz einfühlsam: „Es tut ja nicht weh den Ausweis zu zeigen“, „wenn beide Seiten etwas mehr aufeinander zu gehen würden, sie und die Polizei, es wäre doch für uns alle leichter“.

Es wird nur ein Bulle als Zeuge angehört. Christian Wolf, 31. Die anderen beiden können sich entziehen. Die drei, Richterin, Staatsanwältin und Rechtsanwalt haben genug gehört. Sie besprechen sich kurz zu dritt.

Danach fordert die Staatsanwältin 40 Tagessätze à 15€. Vom Spray wusste der Angeklagte wohl nichts, das glaube sie ihm. Der Widerstand sei im unteren Berich als „leicht“ einzustufen. Trotzdem gelte der Spray als „abstrakte Gefahr“ und damit doch wiederum strafverschärfend – Was für ein Quatsch bitte ist „abstrakte Gefahr“?

Der verteidigende Anwalt nennt 20 Tagessätze. Die Richterin erechnet daraus flink die Mitte: 30! Sie gibt auch nochmal belehrend den Hinweis, dass der Angeklagte doch das nächste Mal bitte einfach dem Order der Beamt*innen nachkommen solle. Eine wirklich unnötige Situation, die Kontrolle wäre doch schnell von Statten gegangen.

– Frau Moritz war offensichtlich noch nie in der Rigaer Straße.

Macht eure Verfahren und Akten öffentlich!

Geht zusammen zum Gericht!

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Aufruf zur solidarischen Prozessbeobachtung

Am Montag, 5. November, führt die Berliner Justiz einen Vergeltungsprozess gegen zwei Freunde vom und aus dem Friedrichshainer Nordkiez.

Mitten im Gefahrengebiet auf dem Dorfplatz hielten sich am 28. Mai 2017 zahlreiche Menschen auf, um einer Filmvorführung zu folgen. Wie so oft versuchten Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei durch ständiges Vorbeifahren und Anleuchten die Menschen zu stressen. Irgendwann wurde der Verkehr durch einen plötzlich entstandenen Graben beruhigt. Für die Bullen Anlass genug, sich zuerst auf einen Passanten zu stürzen und danach weitere Umstehende anzugreifen und festzunehmen. Zum nachlesen hier nochmal der Bericht von damals.

Glücklicherweise solidarisierten sich weitere Menschen und schließlich flüchteten die Wannen vor einem Steinhagel. (zu sehem in diesem Video ab  08:53). Die Wut des offiziellen Berlin kochte in den nächsten Tagen in der Presse über, wo faschistische Politiker ein „Ausräuchern der Linksfaschisten“ fordern durften.

Pressespiegel:

1.) BZ

2.) Tagesspiegel

3.) Morgenpost

4.) Vice

5.) TAZ

In dem jetzt beginnenden Prozess wird zwei Menschen u.a. Gefangenenbefreiung und Widerstand vorgeworfen. Wir wollen niemand alleine vor Gericht lassen, denn die Aggression des Staates richtet sich gegen uns alle.

 

Kommt deshalb alle am Montag, 5. November,

10 Uhr,

Kriminalgericht Moabit, Turmstraße,

Saal 671,

um die üblichen Märchen der Bullen über das Gefahrengebiet zu hören.

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Spucke an der Scheibe – Wie ein weiterer Zusammenhang zur Rigaer 94 konstruiert wird

Die Bäckerei Filou in der Reichenbergerstraße in Kreuzberg war 2017 räumungsbedroht. Mitten im Kampf um das Bleiben der Bäckerei und gegen die letzten Anläufe der Verdrängung im Kiez, geriet auch das benachbarte Schicki-Micki Restaurant „Vertikal“ ins Visier, da dessen Besitzer zugleich der Vermieter des Filou war.

Es trug sich laut einer jetzt ein zu sehenden Akte zu, dass am 26.02.2017 drei Personen um 21:30 Uhr am Restaurant Vertikal vorbei liefen. Eine der drei Personen habe gegen die Scheibe gespuckt. Der Eigentümer des Vertikal, Charles Skinner und die Geschäftsführerin, Claire D‘Orsay seien sogleich hinaus und haben den großen Mann, der gespuckt habe, zur Rede stellen wollen. Laut diesen zwei Zeug*innen habe es dann eine Art Rangelei gegeben. Die drei Personen verschwanden. D‘Orsay behauptet später, dass sie ein Loch im Trommelfell bekommen habe, weil sie zweimal zu Boden gestürzt war. In der Akte stellt sich heraus, dass ihr diese Verletzung schon Jahre zuvor ärztlich bescheinigt worden war. Beide wollen bis heute keine Anzeige erstatten. Ermittelt wurde aber trotzdem, von Amtswegen, wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung.
Es kam eine Streife vorbei und die eifrigen Beamten zogen die Spuckefäden von der Scheibe und gaben das Material zur Auswertung weiter. Das Verfahren wurde 2017 eingestellt. Es hieß im Bericht: „Ein Wiedererkennen ist nicht möglich“.

1 Jahr später, im Frühjahr 2018, ist jedoch die DNA ausgewertet. Aufgenommen in die DNA-Analysedatei ploppten mehrere Spur zu Spur Treffer auf (Das heißt, die DNA der Spucke wurde auch an Gegenständen an anderen Tatorten bereits festgestellt, ohne dafür den*die Täter*in ermittelt zu haben).

Das Interesse des LKA ist geweckt. Der Fall „Vertikal“ soll wieder aufgerollt werden. Dafür gibt es wohl verschiedene Gründe. Der Fall stellt zum Beispiel einen gefundenen Anlass dar, aus verdächtigen Kreisen DNA einzufordern. Es zeigt sich seit längerem, dass auch kleinste Delikte in Berlin, z.B. Diebstahl, genutzt werden, um an die DNA von ganz bestimmten aufmüpfigen Personen zu gelangen.Es geht hier sicherauch darum, auf den*die Täter*in der Spur zu Spur-Treffer-Straftaten zu stoßen.
Was auch immer die Interessen der Staatsschützer*innen sind, klar ist, dass das Verfahren um die Spucke an der Scheibe ein vorgeschobener und äußerst willkommener Grund ist, um eine DNA-Entnahme „rechtmäßig“ zu vollstrecken.

Da sitzt nun also Mario Göbel, KOKvom LKA 52 und grübelt, wie er das geschickt dreht und wendet, damit die Sache in seinem Sinne funktioniert. Er will bestimmte Menschen in das Verfahren rein ziehen und hätte gern von bestimmten Personen die DNA. Er ist es auch, der alle weiteren Verfahren in den letzten Monaten in Berlin gegen Linksradikale einleitete und unter anderem das Umfeld der Rigaer Straße in die Enge treiben möchte.

Bei einer dieser Personen kommt im August 2018 der Brief mit der Vorladung zur DNA Abgabe an. Die Person wird dem Umfeld der Rigaer Straße zugerechnet. Sie soll gegen die Scheibe gespuckt haben. In der angeforderten Akte stehen auch die Namen der zwei vermeintlichen Mittäter*innen, die bei dem Streit daneben gestanden haben sollen. Sie werden von Göbel und Co ebenfalls dem Umfeld der Rigaer Straße zugerechnet. Alle drei Beschuldigten finden schon in Verfahren aus der Broschüre Gefährderleaks (s.u.) Erwähnung.

Wie kam Göbel zu den drei von ihm präferiertenTatverdächtigen?

Eineinhalb Jahre nach dem Vorfall im Vertikal lädt er die vermeintlich Betroffenen, im Juni 2018, noch einmal vor. Da D‘Orsay schon damals wie heute meinte niemanden wiedererkennen zu können, wurden ausschließlichHerrn Skinner Fotos vorgelegt. Trotz der angekündigten schlechten Erinnerung (Göbel: „Skinneräußerte zum Anfang der Vernehmung auf Bildern die beiden Begleiter*innen nicht wieder erkennen zu können“) und der vergangenen Zeit, soll der Zeuge sich die Fotosansehen.

Göbel hatdaraufhin 14 Fotos von ED Behandlungen von 14Personen der „linken Szene“ nach seinem Gusto zusammen gestellt.Diese 14 Personen träfen laut Göbel auf die Täterbeschreibung zu oder könnten einen Bezug zu den Spur zu Spur-Treffer-Verfahren haben.

Laut Akte habe der Zeuge Skinner dann „eindeutig und zweifelsfrei“ den Haupttäter wieder erkannt. Zum einen auf einem 9 Jahre alten ED-Foto und dann nochmal auf dem aktuellen ED-Foto, auf dem der Mensch seinen Kopf komplett gesenkt hält und nur der Haaransatz zu sehen ist. Bewundernswert diese Wiedererkennungsfähigkeit. Jeder Tatbeobachter wäre verblüfft.

Dann kommt erst das Highlight. Der Zeuge darf mit der Einsicht von genau 2 Fotos auf denen jeweils eine Person zu sehen ist, zustimmen, ob exakt diese zwei Personen möglicherweise die Mittäter*innen seien. Das Bild einer männlichen und einer weiblichen Person. Oh ja, sagt er „ich bin mir jetzt sicher, dass es die beiden Personen waren“. Sie sollen ebenfalls klein gewesen sein, so wie die zwei auf den Fotos. Und die Frau habe die Haare hoch getragen. Genau wie die Frau auf dem ED-Foto!

Was für eine Vorarbeit von Göbel. Er scheint ein Genie zu sein. Man fragt sichwozu die Entwicklung von Gesichtserkennungssoftware, wozu Vergleichsbilder? Wenn doch ein LKA Beamter genau weiß, wer Täter*in ist.

Da hat Göbel sie also, die Bestätigung, dass die drei, aus dem Umfeld der Rigaer Straße, die er seit Monaten belästigt, auch für Herrn Skinner die Täter*innen sind.

Schön eingefädelt.

So kam es, dass Göbel mit seinem KumpelStaatsanwalt Fenner gemeinsam in die Tasten hauen konnte. Der Abschlussbericht ließt sich ähnlich dem Bericht des „Brutalen Angriffs“, der im Verfahren gegen Isa konstruiert und bis ins Plädoyer der Richterin aufrecht gehalten wurde. Das Ereignis musste nun auch hier gut formuliert sein, um dem Richter, der den DNA Beschluss unterschreibt, die gravierende Größe des Geschehens realitätsgetreu abzubilden.

Der Anwalt des Beschuldigten, dem die DNA genommen werden soll, hat Widerspruch eingelegt. Der Richter hat sich auf diesen noch nicht zurück gemeldet.

Wir schreiben diesen Text, weil es unsgefährlich erscheint, dass das LKA mit so einer billigen Nummer versucht durch zu kommen.
Das Mittel der DNA-Entnahme weicht zunehmend auf. Wurden DNA-Entnahmen und -Abgleiche vormals bei Kapitalverbrechen und Mord genutzt, scheinen Aufwand und Kosten gering genug, um DNA-Spuren auch in Kleinstdelikten zu Rate zu ziehen. Diebstahl, Hausfriedensbruch und nun eben eine Scheibe anspucken, zählen zu Straftaten aufgrund derer zur DNA-Entnahme aufgefordert werden kann. Eine schiere Sammelwut scheint ausgebrochen.

Auch beispielsweise die Soko Schwarzer Block greift zur Zeit mit bundesweiten LKAs tief in die Befugniskiste und wertet fleißig DNA aus. Die Hetze nach Hamburg trägt sicher ihren Teil dazu bei, dass Richter*innen schneller Unterschriften unter Beschlüsse setzen.
DNA schwirrt überall herum, täglich verlieren wir überall unsere persönlichen Spuren. Alle Menschen die sich auch nur außerhalb ihrer Wohnung bewegen, können ins Visier geraten und in sämtlichen Spur zu Spur-Treffern auftauchen. Von derlei Sammelwut und Spur zu Spur-Treffern darf man sich nicht nervös machen lassen. Setzen wir durch, dass DNA-Spuren einfach mal nix aussagen.
Die Glaubwürdigkeit von DNA-Spuren ist nicht belegt und stark an zu zweifeln. In der Geschichte dieses Beweismittels gab es bereits zu viele Fälle, bei denen sich eine Wahrheit aus gefundenen DNA-Spuren nicht herauslesen lässt. Bezeichnend hierfür ist bspw. der Fall eines Taxifahrers in England. Er soll eine Sexarbeiterin getötet haben, weil unter ihren Fingernägeln seine DNA gefunden wurde. Dabei stellte sich aber schlussendlich heraus, dass der Taxifahrer den späteren Mörder chauffiert hat und diesem im Geldtausch einen Geldschein aushändigte mit dem der Mörder die Sexarbeiterin bezahlte. Vom Geldschein also gelangte seine DNA unter ihre Fingernägel.

In anderen Ländern wie z.B. der Schweiz ist es Normalität, dass nach Festnahmen Linksradikalen oder Sprayern die DNA entnommen wird, so wie hier routinemäßig und ohne großen Aufschrei Fingerabdrücke genommen werden.

Wir wollen mit dem Text nicht nur beschreiben, was für ein Drecksverein das LKA 52 ist, sondern finden es richtig gut, wenn alle, die von DNA Beschlüssen oder ähnlichem betroffen sind, das veröffentlichen und wir überlegen können, wie wir uns dem verwehren wollen.

Es ist hier (im politische Kontext) noch nicht soweit, dass Verfahren geführt werden und Urteile gefällt, weil DNA an einem Gegenstand am Tatort gefunden wurde und als Beweis ausreicht. Aber die Behörden bewegen sich in diese Richtung. Lasst uns das nicht resigniert beobachten.

Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Lest doch mal die Gefährderleaks durch, oder schreibt Texte zu euren Verfahren.

DNA? – Von uns kriegt ihr nix!

https://gefaehrlich.noblogs.org/

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Urteil im Prozess gegen Isa

Kaum war der Saal 101 gefüllt, da machte Richterin Keune auch schon klar, dass sie mit dem Prozess an diesem Tag abschließen will. Ihr Urteil hatte sie offensichtlich schon längst gefällt, während sie der Hoheit des Gerichts noch für acht weitere Stunden die Möglichkeit gibt, sich selbst ad absurdum zu führen.

Wie eine lächelnde Guillotine gab sie den Verteidigern gütig die Zeit für das Vortragen der zahlreichen Beweisanträge. Ohne besonders auf die Rechtmäßigkeit ihrer Begründungen zu achten, schmetterte sie jedoch jeden einzelnen vehement ab. Wer bereits Zweifel an der propagandistischen Inszenierung der sogenannten Wahrheitsfindung vor Gericht gehegt haben sollte, der hätte sich anhand dieser offensichtlichen Show ein definitives Urteil bilden können. Und das Theater wäre auch perfekt gewesen, hätte es nicht ernsthafte Konsequenzen. Denn Isa wurde zu 1 Jahr und 6 Monaten Knast verurteilt, ohne Bewährung. Sicherlich hätte Frau Keune ihn gerne direkt im Saal verhaften lassen und unseren Gefährten der Freiheit bis zum Berufungsprozess beraubt. Dafür reichten ihre Begründungen jedoch nicht aus und das Gesinnungsstrafrecht wäre zu offensichtlich geworden. Ihrem Anliegen in der Öffentlichkeit die staatliche Deutung des Geschehenen zu verbreiten, ist sie mit diesem letzten Prozesstag ein Stück näher gekommen. Nur zu eifrig kritzelten die Schreiberlinge der Presse ihre Worte in die Notizblöcke. Sie waren nur für diesen letzten Tag erschienen und sie gierten nach skandalträchtigen Zitaten, mit welchen sie von der Richterin, Staatsanwältin und dem Nebenklageanwalt überhäuft wurden.

Der Beweisantrag wird abgelehnt!

Worte die den Menschen im Saal noch Stunden nach der Verhandlung in den Ohren klingen. Insgesamt neun Beweisanträge der Verteidigung wurden in einem Wechselspiel von Antragsstellung, Pausen, Wortgefechten und erneuten Antragsstellungen abgelehnt.

Bewahrung der staatlichen Deutungshoheit
Von der Meinung des Gerichtes und der angeblich neutralen Zeug*innen, Bullen und Denunziant*innen abweichende Einschätzungen von Isa, durch seinen ehemaligen Arbeitgeber, oder von der politischen Situation in der Rigaer Straße, spielen für die Richterin keine Rolle. So wurden die Vorladung des ehemaligen Arbeitgebers, als auch verschiedener Zeug*innen aus dem Nordkiez, die Verlesung des Urteils zur Räumung der Kadterschmiede im Sommer 2016, mehrerer Presseartikel oder das Zeigen von Videos, welche die täglichen Schikanen der Bullen gegen die Wohnung von Isa und seiner Familie dokumentieren, abgelehnt: es sei „völlig unerheblich, welche politischen Stimmungen in der Rigaer Straße vorherrschend sind“.

Das LKA und seine Denunziant*innen
Die offensichtlichen Absprachen der Vernehmungsbeamten des LKA 52 mit den Denunziant*innen Barbara und Marc Schnitzmeier aus der Liebigstraße 12 und die daraus resultierende Vorladung der beiden Bullen war ebenfalls nicht in ihrem Interesse. Die Schnitzmeiers erschienen am 19.03.2018 gemeinsam zur Vernehmung beim LKA und wurden dort erst zu einem gemeinsamen Gespräch empfangen, bevor sie einzeln vernommen wurden. Durch die teils komplett wortgleiche Zusammenstellung der Vernehmungsprotokolle wird klar, dass diese so zusammengeschrieben wurden, dass es dem Staatsschutz in seiner Belastungstendenz in den Kram passte. Durch das gemeinsame Anschauen des bearbeiteten Videos zum Tatvorwurf wurden die Aussagen verändert und überlagert, Hinweise und Tips durch die Beamten gegeben. Selbstverständlich wird dieses Vorgehen im Abschlussbericht der Vernehmung nicht festgehalten sondern verschleiert und die Aussagen der Schnitzmeiers passgenau zugespitzt. Auch ein Beweisantrag zur Begehung des Balkons der Schnitzmeiers und des vermeintlichen Tatortes des angeklagten Fausthiebes vor der Rigaer94 um festzustellen, dass diese zwar von ihrer Wohnung die Haustür beobachten können, jedoch ohne Adleraugen auch nicht jede Einzelheit wahrnehmen können, wird abgelehnt. Der Personenschutz des hohen Gerichts für eine Begehung der Rigaer Straße hätte die Staatskasse wohl auch zu sehr geplündert.

Bullen als neutrale Zeugen
Genauso wenig erklärte Keune sich dazu bereit, die Aussagen von PK Heller und seine persönliche Motivation, in jedem polnischen Bewohner der Rigaer 94 Isa zu sehen, in Frage zu stellen. Es habe „keine relevante Beweiskraft“ ob nun mehrere Personen mit polnischem Akzent in der Rigaer 94 leben würden, weder der Hinweis auf die „Halle-Leaks“ während der versuchten Räumung 2016 noch die Vorladung mehrerer Bullen des Abschnitts 51 sowie des Zuständigen der ehemaligen Hausverwaltung Belima, Schröer, um diese Tatsache zu beweisen, interessierten sie. Auch einen Beweisantrag bezüglich eines Ermittlungsverfahrens wegen Sachbeschädigung durch den Staatsschutzbeamten Warmuth, in dem Heller fälschlicherweise meinte, Isa erkannt zu haben, passte ihr nicht. In dem Anklagepunkt des Pfefferspray-Einsatzes wurde – erfolglos – beantragt, die offensichtlich gleiche geistige Urheberschaft der Zeugenaussagen der beiden Polizeibeamten Heller und Fieger zu klären, da diese eine teilweise identische Wortwahl, die selben Rechtschreibfehler, gleiche Formulierungen sowie inhaltliche Übereinstimmungen aufweisen. Auch die widersprüchlichen Aussagen der beteiligten Polizeibeamten fielen nicht ins Gewicht

Das Bild der unkontrollierbaren Aggressivität
Weitere Anträge bezüglich eines Gutachtens über den Hund von Isa, dass dieser kein gelisteter -, Kampf- oder Aggressionshund ist, dienten ebenfalls nicht dem beabsichtigten Urteil und der Vermittlung des Bildes eines „polnischen Schlägers“ und wurden somit auch abgelehnt.

Juristisches Spiel

In einem sogenannten Rechtsgespräch, relativ zu Anfang des Verhandlungstages, wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Bewertung des Verfahrens aller Verfahrensbeteiligten erörtert und im Anschluss auch allen anderen dargestellt. So wurde klar, dass die hoch eingestuften Anklagepunkte nicht mehr in dem Maße haltbar waren, wie eigentlich beabsichtigt.

Der Anwalt der Nebenklage Sulemonts, der vor der Bäckerei am Dorfplatz von Isa zu Boden gebracht werden musste, forderte in einem Adhäsionsantrag 15.000€ Schmerzensgeld sowie die Übernahme weiterer in Zukunft entstehender Operations- und Behandlungskosten. Sulemont, der Isa vor der Bäckerei als Nazi beleidigte und ihn, seinen Hund und die Lebensgefährtin Isa‘s angriff, scheint sich in seiner Rolle als Opfer offensichtlich wohl zu fühlen und sich seine Rente für die nächste Zeit, im Schatten der herrschaftlichen Gerichtsbarkeit, sichern zu wollen.

Die Staatsanwältin forderte 2 Jahre und 6 Monate Haft, zusammengezogen aus 1 Jahr und 3 Monaten für den Bäckereifall, 1 Jahr und 6 Monate für die Anklage des Pfeffersprayeinsatzes gegen PK Heller und diversen Geldstrafen für Beleidigung und Bedrohung von Polizeibeamten. Sie stellte Polizeifeindlichkeit und Gewaltbereitschaft bei Isa fest und nannte im gleichen Atemzug die 4 Monate seiner Untersuchungshaft, sowie eine Geldstrafe wegen Widerstand als Beweis seiner einschlägigen Vorbestrafung. Die Vorwürfe der Bedrohung und Beleidigung sieht sie als erwiesen an, sowie eine versuchte Körperverletzung gegen eine Person vor der Rigaer94 und eine einfache vorsätzliche Körperverletzung mit schwerer Verletzungsfolge im Bäckereivorfall. Um im Sinne der staatlichen Deutungshoheit, ein hartes Urteil spreche zu können, regte sie, bezüglich des letzten Falls, schließlich ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen die Lebensgefährtin von Isa an.

Auch der Nebenklägeranwalt unterstützte die These der Falschaussage und stellte die Denunziant*innen als verlässliche Zeug*innen, die einen guten Überblick über die Situation gehabt hätten, dar. Auch den Bäckereiangestellten, welcher zusammen mit der Lebensgefährtin als einziger die gesamte Situation gesehen hat, wertete er in der Verlässlichkeit seiner Aussage aufgrund der räumlichen Nähe zur Rigaer94 ab. Umso blumiger erzählte er wie sich die Situation vor der Bäckerei aus seiner Sicht abgespielt habe und malte so erneut das Bild des aggressiven Schlägers im Blutrausch, der Todesangst bei Sulemont ausgelöst habe. Auch das Umfeld der Rigaer94 fand Erwähnung in seinen Ausführungen bezüglich der Politisierung des Geschehens, der Feindbilder und der sozialen Instabilität in dem wir uns seiner Meinung nach befinden.

Wie eine lästige Fliege wischte die Richterin den Einwurf der Verteidigung beiseite, Vorbereitungszeit für weitere Anträge sowie ein Plädoyer zu benötigen. Sie ging auch in keinster Weise auf rechtliche Hinweise und den Vorschlag den Rest auf einen weiteren Prozesstermin zu vertagen ein. Die Anwälte von Isa verweigerten deswegen konsequenterweise die weitere Zusammenarbeit und verzichteten auf ihre Plädoyers.

Das Urteil

Es wäre Keune sicherlich recht gewesen, Isa sofort und für lange hinter Gitter zu bringen, juristische Feinheiten spielen dabei keine besondere Rolle. Ganz so einfach ist es aber bisher noch nicht, also verurteilte sie ihn zu 1 Jahr und 6 Monaten Knast, ohne Bewährung. Bis zum Beginn des Berufungsprozesses muss sich Isa weiterhin an zwei Tagen in der Woche in der Wedekindwache melden.

Atemwegskratzen eines Bullen – 10 Monate Knast
Den Vorwurf des Pfeffersprayeinsatzes gegen zwei Bullen nach einer Kontrolle mehrerer Personen auf Höhe der Rigaer Straße 93 wertete sie als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Dass PK Heller meint den vermummten Angreifer anhand des polnischen Akzentes als seinen Erzfeind Isa erkannt zu haben, sei eins von einer Vielzahl von Indizien.

Freispruch
Trotz aller Bemühungen Schnitzmeiers, Isa einen Faustschlag gegen eine Person vor der Rigaer94 nachzuweisen, ist dieser laut Gericht nicht nachweisbar und wurde somit nicht verurteilt. Die Aussagen Barbara und Marc Schnitzmeiers haben nichtsdestotrotz ihren Wert darin gehabt, einerseits die Hetze gegen die Rigaer94 voranzutreiben, andererseits die klare Feindschaft zwischen Spitzeln und dem solidarischem Kiez aufzuzeigen.

Beleidigungen und Bedrohungen
Die zahlreichen Vorwürfe der Beleidigung und Bedrohung als Teil der Zermürbungsstrategie die Bewohner*innen der Rigaer94 mit vielen „kleinen“ Anzeigen zu überziehen, haben auch bei der Verlesung des Urteils ihren Sinn darin gehabt, der Presse ihr gewünschtes Futter zu geben.

Selbstverteidigung im rebellischen Kiez – 1 Jahr 3 Monate und 15.000€
Unerträglich lange brauchte die Richterin um ihre Version des „Bäckereifalls“ auszubreiten. Besonders die Schilderungen der Verletzungen Sulemonts zogen sich mehrere Minuten lang. Den Zeugen Sulemont schützte sie und warf der Verteidigung bemerkenswerterweise eine verurteilende Befragung desselben vor. Im Generellen begrüßen wir es auch, dass Menschen angetrunken vor Gericht erscheinen. Aber dass die Richterin darin keine Beeinflussung seiner Aussagekraft sieht beruht auch in diesem Punkt nur darauf, sich auf das „Opfer“ und seine Ängste im Urteil stützen zu können.
Die einzigen Zeug*innen, die den Vorfall tatsächlich gesehen haben, lieferten ihrer Meinung nach eine „holprige Darstellung“, die Aussagen hätten kein „Hand und Fuß“ im Gegensatz zu jenen der willkommenen Denunziant*innen im Kiez, Ott und Benitez-Lopez aus der Liebigstraße 12. Die Notwehrhandlung von Isa um sich und die, die ihm nahe stehen, zu verteidigen sind für sie eine Strafe von 1 Jahr und 3 Monaten, sowie eine Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 15.000€, plus zukünftiger Zahlungen, wert.

Aus obriger Sicht lassen die fehlenden festen sozialen Strukturen, die fehlende Berufstätigkeit als auch die Zunahme der „Vergehen“ keine andere Schlussfolgerung zu, als dass eine Aussetzung zur Bewährungsstrafe nicht gerechtfertigt sei.

Staatsfeinde – schuldig im Sinne der Anklage

Uns verwundert das Urteil nicht. Der politischen Karriere der Richterin wird die hohe Verurteilung zu Gute kommen. Während Politik und Exekutive es nicht schaffen, einen (propagandistischen) Sieg über die Rigaer Straße zu feiern, ist die Justiz an der Reihe sich abzumühen und das staatliche Programm zur Bekämpfung der Strukturen rund um die Rigaer voranzubringen. Ein Blick in zahlreiche Presseartikel zeigt, dass die selbstorganisierten Strukturen ein Dorn im Auge des staatlichen Gewaltmonopols sind: die Empörung über Aufrufe und Plakate gegen Denunziant*innen im Kiez ist groß, die Presse spricht von einem „Kiezgericht“, von mafiösen Strukturen und den Denunziant*innen wird ein umfangreiches Zeugenschutzprogramm zur Verfügung gestellt, um die Bedrohung „rechtschaffener“ Bürger*innen durch Chaot*innen zu untermalen.

Wenn wir uns gegen die Herrschaft und Kontrolle unserer Leben auflehnen und auf selbstorganisierte solidarische Strukturen vertrauen, statt auf den Griff zum Telefon, um 110 zu wählen, dann sind wir Staatsfeinde. Und als diese werden wir auch verurteilt.

Soligruppe für Isa und Nero

Unabhängig von Isas (Berufungs-)Prozess wird es weitere Verfahren gegen die Rigaer Straße geben. Auf dem Blog verfahrengebiet.noblogs.org werden auch in Zukunft Texte zu den Verfahren veröffentlicht werden.

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FinalerProzesstag im Falle Isa

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung im Verfahren gegen Isa am 17.09.

 

Am Montag will die Richterin Keune so schnell wie möglich verurteilen, das Theater soll beendet werden.

Das Stück: Der Prozess von Isa –

eine einzige Farce, der Versuch von LKA und Staatsanwaltschaft an unserem Freund Isa ein Exempel zu statuieren. Geradezu stümperhaft wirkt der Versuch, mit Hilfe von Denunziationen, Lügen und Konstrukten, einen „gefährlichen Schwerkriminellen“ zu kreieren. Das Problem an der ganzen Geschichte ist jedoch, dass so albern sie auch anmuten mag, nicht vergessen werden darf, dass hier eine neue Strategie der Repression im Nordkiez erprobt wird. Viele kleine Anzeigen führen zu vielen kleinen Verfahren. Eine Art Zermürbungsstrategie. Es ist ein Prozess, in dem es nicht vordergründig darum ging, ein konkretes „Verbrechen“ nachzuweisen oder halt auch nicht, sondern einzig und allein darum, ein Bild der (potentiellen) Gefährlichkeit zu zeichnen, um die Prozessführung der Staatsanwaltschaft dann darauf aufzubauen.

In dieser Form auch bemerkenswert scheint die Verbindung des LKA und des Staatsanwaltes Fenner, Spitzel in der Nachbar*innenschaft anzuwerben und manchen so lange einzureden, Isa sei eine Gefahr für sie, bis sie vor Gericht die gewünschten Aussagen tätigen. Angesetzt wurde hier ganz bewusst an das bereits vorhandene rassistische Gedankengut der Spitzelnachbar*innen, welches auch vor Gericht benutzt worden ist.

Dieser gesamte Schauprozess soll nun am Montag in die letzte Runde gehen. Isa soll als „krimineller Pole“, der „asoziale Werte“ (LKA Berlin) vermittle, verurteilt werden. Was daraus wird, werden wir sehen, denn in den letzten Prozesstagen aber auch durch diverse Gegenöffentlichkeit konnten viele Lügen der Cops und der rassistischen Nachbar*innen entlarvt werden. Ob sich die Richterin davon beeindrucken lässt, wird sich rausstellen. Viel wichtiger als die Meinung der Richterin und die Lächerlichkeit von LKA und Staatsanwaltschaft ist jedoch, dass sich auch im Falle Isa gezeigt hat, dass Solidarität unsere stärkste Waffe ist. Saß zwar Isa auf der Anklagebank, war doch für alle klar worum es eigentlich geht. Isa saß im Knast und später vor Gericht, weil er Teil eines Kampfes für einen solidarischen Kiez ist. Weil er die Cops genauso hasst, wie der Großteil des rebellischen Kiezes und alle anderen, die Selbstorganisation und kollektives Miteinander unter Nachbar*innen einer Stasi-ähnlichen Bespitzelung vorziehen.

Wo immer Menschen sich zusammenschließen, um sich von der Autorität des Staates und dem Gewaltmonopol der Cops frei zu machen, werden genau diese mit Repression antworten, sei es mit Gewalt durch Schläger*innentrupps in Uniform oder mit Knast. Ein wichtiges Ziel von ihnen ist es dabei die Menschen zu isolieren und zu vereinzeln. Dem können wir nur zusammen etwas entgegensetzen!

Kommt alle am Montag, den 17.09. um 9:00h zum Kriminalgericht Moabit, Saal 101.
(Der Saal kann sich kurzfristig noch ändern)

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Wissenswertes zum Thema DNA

In den letzten Monaten ist einiges über die Bemühungen verschiedener Polizeibehörden bekannt geworden, möglichst umfangreich DNA von Tatverdächtigen und anderen Personen zu erlangen. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der technischen Einzelheiten zu diesem Thema.

Es gibt DNA-Personen-Profile und DNA-Spuren-Profile: DNA-Profile aus »Spuren« werden aus Zellmaterial gewonnen, das an Tatorten oder Asservaten gefunden wurde oder auch von »ZeugInnen« genommen wurde (z.B. Hautabschürfungen nach einem Kampf). Personenprofile dienen zum Vergleich mit Spurenprofilen oder auch zum Abgleich mit anderen Personenprofilen bei der Klärung der Abstammung. Spurenprofile dienen dem Abgleich mit Personen-Profilen oder auch mit anderen Spurenprofilen zum Aufstellen von »Spur-Spur-Serien«.

Es gibt verschiedene Zugriffsmöglichkeiten, wie die Polizei an Körperzellen für die Analyse persönlicher DNA-Profile kommen kann oder könnte: Durch eine Speichelprobe oder durch eine Blutprobe, durch Materialien aus verdeckter Observation (etwa aufgesammelte Kippen) und deren Analyse, durch das Konfiszieren von Körpermaterialien oder Gewebeanalysen aus Biobanken.

Die Einführung von DNA-Analyse-Methoden in den 1980er Jahren hat die Polizeiarbeit und sogar das Rechtssystem grundsätzlich verändert. Wichtig dafür sind folgende Besonderheiten: Alle Menschen hinterlassen ständig und überall DNA-Spuren in forensisch nutzbaren Mengen. Die Spuren sind langlebig. Und: Sie enthalten potenziell umfangreiche Informationen über den oder die VerursacherIn. Alle Körperzellen enthalten DNA (DNA – desoxyribonucleic acid – oder auf Deutsch: Desoxyribonukleinsäure, deswegen manchmal auch DNS abgekürzt). Aus Polizeisicht besonders spannend sind Zigarettenkippen, Taschentücher, Gläser, aber auch angefasste Gegenstände oder Papier. Auch im Urin und Stuhl, in Sperma und Vaginalsekret sowie selbstverständlich im Blut findet sich nutzbare DNA. Bei Haaren ist es etwas komplizierter: Einfach so ausgefallene Haare enthalten meist keine Zellkern-DNA. Nur ausgerissene Haare mit Haarwurzel erlauben die normale DNA-Profil-Analyse.

Die Erstellung des DNA-Profils

Dass nur winzigste Spuren zur Erstellung von DNA-Profilen reichen, liegt wesentlich an einer Technik mit Namen PCR (Polymerasekettenreaktion), die Anfang der 1980er Jahre erfunden wurde. Die PCR ermöglicht es, mit spezifischen Muster-DNAs (so genannten Primern) aus dem langen DNA-Doppel-Strang an bestimmten Stellen kleine Teilstücke herauszuschneiden und zu vervielfachen, um sie zu analysieren.

Innerhalb dieser als »nicht-kodierend« bezeichneten DNA gibt es Zonen, in denen eine Abfolge von Basenkombinationen einige oder viele Male wiederholt wird – im Jargon heißt dies Short Tandem Repeat oder STR. Im deutschen Rechtsargon wird ein bestimmtes STR auch »Merkmalsystem« genannt. Einige der STR sind zwischen verschiedenen Menschen ziemlich variabel. Es finden sich also ganz verschiedene Wiederholungszahlen in einer Bevölkerung, was es ermöglicht, Menschen nach diesen STR-Varianten zu unterscheiden.

Wissenschaft und Industrie haben den STR Namen wie FGA, TH01 oder D3S1358 gegeben. Ein DNA-Profil besteht aus zwei Zahlen hinter dem spezifischen STR (also z.B.: FGA: 20, 23; TH01: 6,9), die die Häufigkeit der Wiederholung (auf beiden Seiten des DNA-Doppelstrangs) angeben. Das BKA lässt zurzeit mindestens 13 solcher STR bestimmen, meist sind es wegen derzeitig verfügbarer Testkits sogar 16 (bis vor kurzem waren es noch 8, so dass viele schon gespeicherte DNA-Profile aus weniger Angaben bestehen). Andere Länder – der Quasi-Standard CODIS wird von den USA gesetzt – bevorzugen mehr oder weniger, oder auch andere STR. Das hängt auch davon ab, welche Biotech-Firmen national das Rennen gemacht haben.

Anwendungsbereiche der DNA-Profile

Wahrscheinlichkeitsaussagen zur Identitätsfeststellung: Die wichtigste Anwendung der DNA-Profile ist die Identitätsfeststellung: Stimmen die 26 Zahlen (je 2 für 13 STR) überein, handelt es sich bei den verglichenen Profilen höchstwahrscheinlich um DNA derselben Person oder auch ihres eineiigen Zwillings. Oder aber es ist Zufall: Letzteres schließen die Behörden gerne kategorisch aus und erwähnen zum Beweis die Berechnungen der »Biostatistik«.

Die Argumentation ist, dass es z.B. bei fünf möglichen gleichhäufig vorkommenden Wiederholungswerten für jeden STR bei 13 analysierten STR über 1.000 Billiarden mögliche Kombinationen gibt. In der Realität sind die Verhältnisse aber weitaus komplizierter, weil bestimmte Wiederholungsmuster eines STR und auch bestimmte Kombinationen zwischen verschiedenen STR häufiger vorkommen als andere. Zu hinterfragen sind insbesondere die Vergleichsbevölkerungen, aus denen die Häufigkeiten bestimmter Wiederholungsmuster der STR ermittelt werden und die als Grundlage der biostatistischen Berechnungen gelten. Insofern sind die Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die die Behörden behaupten, mit größter Vorsicht zu genießen – und unter Umständen von einem unabhängigen Gutachten zu hinterfragen. Zudem geht es in vielen Verfahren nicht um vollständige DNA-Profile, sondern nur um so genannte partielle oder Teilprofile, d.h. nicht alle STR konnten aus der Spur ermittelt werden. Dann sind die statistischen Wahrscheinlichkeitsaussagen oftmals wesentlich weniger beeindruckend.

Andere Möglichkeiten, an die DNA einer Person zu kommen

Konfiszierte polizeiliche Proben

Eine weitere Möglichkeit der Polizei, an Euer DNA-Profil zu kommen, ist, dass die Polizei schon vorhandene polizeiliche Körperzellen-Proben analysiert. Bekannt wurde etwa jüngst das Konfiszieren einer Alkoholblutprobe aus einer Verkehrskontrolle und deren molekulargenetische Untersuchung. Das dürfen sie, wenn sie dafür eine richterliche Anordnung nach §81a und §81e/f bekommen haben. Wenn das Profil gespeichert werden soll, muss ein Gerichtsbeschluss nach §81g vorliegen.

Verdeckte Ermittlungen

Auch bei verdeckten Ermittlungen sammelt die Polizei DNA-Proben: In dem Verfahren zum Aachen Bankraub wurde aktenkundig und vielfach schon beobachtet: Die ErmittlerInnen sammeln Kippen, Aufkleber, Gläser oder weggeworfenes Papier ein, um bei verdeckten Observationen DNA-Personenprofile zu erstellen. Ob sie das dürfen, ist rechtlich umstritten: Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs etwa wies 2008 den Antrag der Staatsanwaltschaft auf verdeckte Ermittlungen zur DNA-Gewinnung zurück und argumentierte, der Paragraph §81a erlaube nur die »offene« Entnahme. 2007 entschied der Bundesgerichtshof demgegenüber, dies sei rechtmäßig.

Es ist erfolgversprechend, Rechtsmittel dagegen einzulegen, wenn solche DNA-Profile aus verdeckten Ermittlungen in Ermittlungs- oder Strafverfahren verwendet werden. Dennoch: In bestimmten Zeiten, Situationen, bei bestimmten Aktivitäten oder bei bestimmten Demonstrationen etc. ist es besser, keine Kippen oder Papier wegzuwerfen.

OpSec zur informationellen Selbstbestimmung

OpSec ist Militär- und Geheimdienstjargon für »Operational Security« und bezeichnet Techniken, die verhindern sollen, dass deren Leute während oder nach einer »Operation« erwischt werden. Dass wir bei Fragen wie der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit oder bei kleinen Akten zivilen Ungehorsams überhaupt über so etwas reden müssen, ist ein klares Indiz dafür, wie weit sich der staatliche Sicherheits- und Sammelwahn schon entwickelt hat. Kraft, die auf ein Zurückdrängen des Sicherheitsapparats verwendet wird, ist in aller Regel besser investiert als ein Wettrüsten mit staatlichen Stellen auf dem Gebiet der Technik.

Dennoch ist natürlich nichts verkehrt an Versuchen, den Sicherheitsbehörden nicht unnötig viel Material in die Hände zu geben und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in die Tat umzusetzen. Um das Legen beiläufiger Spuren zu verhindern oder zumindest deutlich einzuschränken, ist es nötig, neue Handschuhe, Mundschutz, Haarnetz oder noch besser geschlossene Kopfbedeckung (z.B. Badekappe) und gewaschene Klamotten mit langen Ärmeln und Hosenbeinen zu tragen.

Allerdings hinterlassen normalerweise auch alle anderen Menschen Spuren, so dass an halbwegs öffentlichen Orten die Polizei ein einfaches Zusammenfegen von Mischdreck nicht weiterbringen wird – und auch häufig angefasste Dinge führen manchmal zu Mischspuren, die nicht ausgewertet werden können. Sich darauf zu verlassen, ist allerdings gefährlich: In manchen Ermittlungsverfahren werden aufwendige Analysen betrieben, und wenn Eure DNA auch unter vielen anderen gefunden wird, ist sie nun einmal da. Eine zentrale Herausforderung für die DNA-Forensik ist, Spuren zu finden, die mit der verfolgten Übertretung in Zusammenhang stehen. Der Polizei in die Hände spielt, dass Kleiderfasern, auf die die Spurensicherungen dieses Planeten seit Jahrzehnten programmiert sind, fast regelmäßig verwertbare DNA der TrägerIn der Kleider zeigen. Auch Orte an denen gepinkelt wurde, können für die ErmittlerInnen von Interesse sein. Von legendärer Popularität sind auch Zigarettenkippen oder Speichelreste an Briefmarken und Briefumschlägen. Die ähnlich legendären Haare sind allerdings weniger geeignet, wenn sie keine Wurzel mehr enthalten. Nicht hilfreich zur Verwirrung der Polizei, sind übrigens nicht- menschliche Zellen – die zur Analyse verwandten Primer, um einzelne DNA-Sequenzen zu isolieren, sind sehr artspezifisch. Es ist aber umgekehrt so, dass Haare eines bestimmten Hundes identifiziert werden können und der Polizei Hinweise geben können.

In vielen Filmen gesehen, ist das Wegwischen von (»normalen«) Fingerabdrücken. Für die DNA ist das aber ungleich schwieriger. DNA-Spuren lassen sich durch Wischen und Desinfizieren allerhöchstens auf sehr glatten Oberflächen entfernen, und auch nur dann, wenn es keine Ritzen o.ä. gibt. Werkzeug hingegen, Papier, Textilien oder sonstige Gegenstände mit rauhen Oberflächen sind auf diese Weise praktisch nicht zu reinigen, weder von menschlicher, noch tierischer, noch pflanzlicher DNA (auch diese DNA kann relevant sein, etwa, wenn an einer Gartenschere gentechnisch veränderte Pflanzenreste gefunden werden).

DNA ist ein erstaunlich stabiles Molekül. Daher ist auch eine chemische Entfernung von DNA-Spuren schwierig, zumal nicht ausreicht, was zur Sterilisation taugen mag (etwa einfaches Erhitzen oder Alkohol). Ihr müsst die STRs zertrümmern, und die sind klein. Was erfahrungsgemäß ganz gut wirkt, ist Natriumhypochlorit, das aber nicht so leicht zu beschaffen ist. Eine Alternative sind Bleiche oder aggressive Putzmittel, in denen Natriumhypochlorit enthalten ist (siehe Inhaltsstoffe und Gebrauchsanweisung beachten). Handelsnamen sind etwa Dan Klorix oder Schimmelentferner mit Aktivchlor oder Clorox (amerikanisches Produkt). Hypochlorit ist nicht sehr stabil, daher empfiehlt es sich, immer eine neue Flasche zu benutzen. Es stinkt ziemlich, eben nach Chlor, und ist aggressiv gegenüber vielen Materialien, deswegen glatte und dafür unempfindliche Arbeitsflächen benutzen wie eine Badewanne, intakte Gummihandschuhe und eventuell auch eine einfache Schutzbrille tragen.

Vorsicht beim Umgang! Nicht mit anderen Reinigern zusammen nutzen. Und darauf achten, dass Ihr in alle Rillen und Ritzen damit vordringt. Es gibt im Laborfachhandel auch sonstige Produkte zum Zerstören von DNA wie DNA-Exitusplus oder DNA-ZAP (life technologies). Nach veröffentlichten Studien ist letzteres aber nicht effektiver als zehnprozentige Bleiche. Salzsäurebasierte Reiniger wirken dagegen schlechter. Erhitzen über einige Zeit bei 250 Grad Celsius etwa von Metallgegenständen im Backofen zerstört die DNA ebenfalls. Was nicht mehr gebraucht wird, ist am sichersten durch Verbrennen zu vernichten.

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Fall Nero: Wenn Behördengänge zu Terror erklärt werden

Der sogenannte demokratische Rechtsstaat beschreibt sich selbst als von den Stimmberechtigten gewähltes Parlament, in diesem Fall das Abgeordnetenhaus von Berlin, welches für die einzelnen Bereiche Senatoren und Senatorinnen ernennt, die den jeweiligen Senatsverwaltungen vorstehen. Die Senatsverwaltung für Justiz soll demnach eine durch die Wähler_innen legitimierte Behörde sein, mit Öffnungszeiten in denen die dort beschäftigten Beamt_innen für die Regierten ansprechbar sind. Dafür hat die Senatsverwaltung ein Organigramm veröffentlicht, so weiß jede/r an wenn man sich für welches Anliegen wenden kann.

Wer die Justizverwaltung während der Öffnungszeiten aufsucht um einen zuständigen Referatsleiter kennenzulernen ist ein Linksterrorist. Das finden der Abgeordnete Tom Schreiber (SPD) und die Berliner Morgenpost, die in aufgeregtem Ton von dem Behördengang berichtet.

Was die Morgenpost und Tom Schreiber nicht berichten, ist ein Detail des hinterlassenen Flyers, nämlich das man den Referatsleiter, Herrn Richard, nicht bedrohe. Aber wie es in demokratischen Rechtsstaaten nun so ist, fühlen sich Beamt_innen schon durch den Verlust ihrer Anonymität bedroht. So sicher sind sie sich anscheinend nicht, dass der Staat ihre Tätigkeit dauerhaft vor einer Verantwortungsübernahme schützen kann. Deshalb tritt beispielsweise der Folterer in allen Ländern und Zeiten schon immer vermummt auf, wenn nicht dem Folteropfer die Augen verbunden sind.

Anonymität ist wichtig im Krieg gegen den Terror, an den uns Artikel wie der betreffende der Morgenpost, gewöhnen sollen. In Deutschland wird marschiert und so wie angeblich „ zehn junge Linksextreme am Dienstagvormittag in den Dienstsitz der Berliner Justizverwaltung – ein prächtiges Gebäude in der Salzburger Straße in Schöneberg – marschiert sind“ , marschiert wohl eher die Bundeswehr in afghanische Dörfer ein. Dabei hat sie in ihrem Gefolge ein wichtiges Instrument des demokratischen Rechtsstaats, den vermummten Informanten. Dieser hilft den deutschen Truppen bei der Identifizierung von Taliban, Islamisten, Terroristen. Nicht zufällig setzt sich dieser Trend auch bei den deutschen Polizeitruppen im Inland fort. Nachdem seit einigen Jahren schon Bullen ganzer Abteilungen des Berliner LKA ihre Dokumente und Zeugenaussagen nur noch mit Codiernummern unterschreiben und vor Gericht maskiert auftreten, wie das MEK oder FAO-Agent_innen und die Tatbeobachter_innen zu Demonstrationsdelikten, erschienen nun erstmals ganz normale Zivis der Direktion 5 bei dem Prozess gegen Isa mit verändertem Aussehen.

Es ist nicht nur Teil der Aufstandsbekämpfung in den globalen Konflikten, in denen deutsche Dienste und Truppen verwickelt sind, sondern auch integraler Bestandteil der staatlichen Garantie an die Täter_innen an der Heimatfront: die Anonymität für repressives Handeln muss gesichert sein. Daher auch die Verschickung von Drohbriefen an Projekte im Dezember nachdem Beamt_innen eines nebenbei rechtswidrigen Einsatzes geoutet wurden , die Razzien wegen Plakaten mit den Fressen von Verantwortlichen des G20 und jetzt die Deklaration eines Behördengangs zum Linksterrorismus. Referatsleiter Richard soll sich in seiner Anonymität sicher fühlen, egal welche Gewalttaten in den ihm unterstellten Anstalten an Gefangenen verübt werden.

Hier sei nebenbei noch an einen weiteren historischen Kontext der Aufstandsbekämpfung erinnert, dem Unterschreiben von Reueerklärungen. Praktiziert an vielen Orten der Partisanenbekämpfung durch deutsche Besatzer im II. Weltkrieg, aber auch in Kolonialkriegen und Bürgerkriegen wie dem Griechischen. Von Gefangenen oder ganzen Dörfern fordert die Besatzungsmacht entweder individuelle Reueerklärungen oder kollektive Distanzierungen vom Widerstand, andernfalls sie Geiseln nimmt und diese für weitere Sühnemaßnahmen missbraucht. Das Kammergericht Berlin hat in seinem aktuellen Beschluss zur weiteren Haftfortdauer von Nero maßgeblich dessen Weigerung benannt, sich von einem Anschlag auf den PKW einer Schließerin zu distanzieren. Auch dem Kammergericht, dass in den Räumen des Volksgerichtshofs tagt, von dem es sich nie distanziert hat, dürfte klar sein, dass Nero an dem besagten Anschlag nicht beteiligt sein kann.

Damit untermauert das Gericht eine weitere These anarchistischer Solidarität, nämlich die völlige Bedeutungslosigkeit ob jemand Schuldig ist oder Unschuldig. In dieselbe Richtung argumentiert auch dankenswerter Weise die Berliner Morgenpost im oben zitierten Artikel. Obwohl Isa noch nie in der JVA Tegel war sondern in Moabit und nebenbei seit etlichen Wochen auch wieder auf freiem Fuß ist, schreiben Julius Betschka und Alexander Dinger:

„Der Mann, der „Isa“ genannt wird, sitzt ebenfalls in Tegel und wohnte seit Jahren im besetzten Haus in der Rigaer Straße 94. Der 41-Jährige soll nach Erkenntnissen von Ermittlern eine Art „Ein-Mann-Sicherheitsdienst“ für das Haus sein. Er soll am 11. März vor einer Bäckerei an der Rigaer Straße einen 54-Jährigen zusammengeschlagen und wenige Tage später einen Polizisten angegriffen haben. Bei der Attacke wurden dem Opfer mehrere Knochen gebrochen.“

Was spielt es da für eine Rolle wenn der medizinische Befund des „Opfers“ vor Gericht keine Verletzungsspuren von Schlägen enthält und diese auch von keiner/m Zeugen/-in berichtet wurden?

Der Bericht des Tagesspiegel und der Berliner Zeitung zu der Aktion lassen jedenfalls nicht den Verdacht aufkommen, dass in den Medien eine Konkurrenz um Qualitättsjournalismus vorhanden ist.

Im Krieg gegen den Terror gibt es weder Fakten noch Wahrheiten, es gilt ein Feindstrafrecht per Definition der aktuellen Lage. So wie du in Afghanistan oder Syrien heute Verbündeter Deutschlands sein kannst, kannst du nächste Woche zu einer feindlichen Miliz gehören, kannst heute Informant für das LKA sein und morgen aus deiner Wohnung zwangsgeräumt werden. Wichtig sind die Worte, mit denen die Öffentlichkeit für den Krieg gegen den Terror eingestimmt wird. Gefechte finden nicht nur in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr statt sondern auch am Dorfplatz wo mächtig terrorisiert wird, verrät uns die Welt in ihrem neuen Prozessbericht zu Isa. Hinweis: (Paywall umgehen)

Die Morgenpost Hetzer mokieren sich derweil, dass „Journalisten, die über den Polizeieinsatz berichtet hatten, auf der Internetseite Indymedia als „Staatsschutz-Journalisten“ beschimpft wurden. Für sie wurde ein „Kiezverbot“ in Friedrichshain ausgesprochen.“

Als wir am 17. Dezember 2014 als besorgte Bürger_innen getarnt an dem Symposium „Linksextremismus – Herausforderung für unsere Demokratie“ im Deutschen Technikmuseum teilnahmen, durften wir der Selbstdarstellung von Jörn Hasselmann als Staatsschutzjournalist lauschen. Auf die Frage warum der Tagesspiegel rechte Gewalt bevorzugt anprangere und linke Gewalt verschweige, entgegnete Jörn Hasselmann:

„Der Tagesspiegel verschweigt linke Gewalt ganz und gar nicht. Im Gegenteil delegitimieren wir ihre Ursachen, Motive und Protagonisten in enger Kooperation mit demokratischen Institutionen wie dem Staats- und Verfassungsschutz. Wir liegen hier ganz auf einer Linie mit dem was Senator Henkel (inzwischen verschollen in Vietnam, Anm. d. Red.) und Präsident Pallenda (inzwischen beurlaubt nach Skandal, Anm. d. Red.) in ihrer Eröffnung erwähnten.“

Leider ist von dieser interessanten Tagung nicht viel mehr erhalten als diese kleine Broschüre , das Interessante findet sich dort im Kleingedruckten.

Gespannt aber ohne Angst warten wir auf weitere Markierungen als Terrorist_innen im Feindstrafrecht durch das ASOG oder mit Hilfe der Berliner Presse. Weder ihre Anonymität noch ein erzwungener Diskurs über Schuld – Unschuld interessiert uns, jedoch welche weiteren Perspektiven in der Arbeit gegen Repression gesehen werden, Kontakt über unseren Blog.

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5. Prozesstag

Kurzer Bericht vom fünften Prozesstag gegen Isa – besser spät als nie. Ergänzend kann die Live-Berichterstattung auf indymedia (https://de.indymedia.org/node/23623) beigezogen werden.

Geladen waren vier Zeug_innen. Zunächst die Polizistin Uhlmann und der Polizist Walczak (phon.), die angeblich als einzige Kräfte zum Dorfplatz geschickt wurden, nachdem der Anruf beim Bäckereivorfall bei der Polizei eingegangen war. Später der Polizist König und die frisch verheiratete Polizistin Becker, ehemals Unglaube, welche beide nach dem anderen Angriff im Frühjahr 2017, der Isa unterstellt wird, am Dorfplatz waren.
Uhlmann und Walczak wurden vor ihrer Vernehmung gemeinsam in den Saal gerufen, um die richterliche Belehrung zu empfangen. Dabei fiel sofort auf, dass die beiden in ihrem Aussehen stark manipuliert worden waren. Sie trugen Perücken, Schminke und Polsterungen. Als sie den Saal wieder verlassen hatten, beantragten die Anwälte die Enttarnung, um feststellen zu können, ob die beiden vielleicht schon während dem Vorfall am Ort des Geschehens oder möglicherweise garnicht vor Ort waren. Das Gericht beschloss ohne weitere Begründung die Ablehnung des Antrags. Daraufhin wurde von der Verteidigung beantragt, die Zeug_innen zunächst zu ihrer Verkleidung zu befragen. Auch das wurde ohne Gründe abgelehnt. Das war ein starkes Stück, da der Freifahrtschein für die Polizei jetzt offensichtlich auch beinhaltet, ganz normale Streifenpolizisten durch anonymisierte Körper repräsentieren zu lassen.
Von Isa wurde über seine Anwälte verkündet, dass das Gericht für Befangen gehalten wird.
Nach dem Antrag wollte Richterin Keune ohne Umschweife weiterverhandeln. Die Forderung von anwaltlicher Seite, dass erst einmal der Antrag entschieden werden sollte, wischte sie mit der Begründung weg, dass es unaufschiebbare Gründe gäbe, weiterzuverhandeln. Es wäre den Polizeizeug_innen nicht zuzumuten, noch einmal zu kommen, nachdem sie schon so lange warten mussten. So kam es also zur Vernehmung der zwei Anonymen.

Sie gaben an, als einzige verfügbare Kräfte im Raum Friedrichshain-Kreuzberg per Diensthandy zum Einsatz gerufen worden zu sein. Sie sollten dort also ohne Verstärkung den Vorfall bearbeiten. Während Walczak im Auto oben in der Liebigstraße wartete, ging Uhlmann alleine zum Dorfplatz und nahm Kontakt zu den Anrufern und Sulemont auf. Dann seien sie gemeinsam mit dem RTW zum Forckenbeckplatz gefahren um sich mit Walczak dort zu treffen. Von dort aus ging es gemeinsam zum Krankenhaus am Friedrichshain, wo es besagte Gruppenvernehmung gab, in der die Denunziant_innengruppe ihre gemeinsame Version entwickeln konnte.

Die Aussage der beiden widerspricht der langjährigen Erfahrung was Polizeieinsätze in der Rigaer Straße betrifft. Stets wird gesagt, dass es zu gefährlich für Polizist_innen sei, alleine in der Staße zu sein. Jetzt will die Uhlmann einen Vorfall, in dem es zu Gewalt kam, alleine bearbeitet haben. Bis hin zur Vernehmung der Zeug_innen sei sie mehr oder weniger auf sich gestellt gewesen, da Walzcak die Funkverbindungen halten musste. Eine Tatortarbeit gab es nicht. Sie wusste nicht einmal, ob es Blut am Boden gab oder Flaschen herumlagen. Noch dazu sei über den ganzen Zeitraum keine Verstärkung vor Ort oder in der Nähe erreichbar gewesen. Und dazu wollen Uhlmann und Walczak keinen Grund preisgeben, warum sie verkleidet und geschminkt auftreten sollten. Das ist mysteriös.

Danach wurden noch König und Becker vernommen wurden. Diese waren gemeinsam mit einem großen Aufgebot (laut König und Becker absoluter Standart) zum Dorfplatz geschickt worden, nachdem ein Anruf bei der Polizei wegen einer Schlägerei eingegangen war. Dort trafen sie den Zeugen, der seit dem ersten Prozesstag nicht zu seinen Vorladungen kommt. Er hätte sinngemäß ausgesagt, dass er am Dorfplatz von hinten gestoßen wurde. Offenbar hatte er aber keine Lust, mit der Polizei zu reden und widersprach sich in seinen weiteren unmotivierten Angaben. Er hätte keine Verletzungen am Gesicht oder der Hand gehabt, sondern am Bein.
Damit wird ein weiteres mal in diesem Schauprozess klar, auf was Isas fast viermonatige U-Haft und die ganzen Ermittlungen fußen. Ausschließlich auf den Aussagen von rechten Denunzianten wie den Schnitzmeiers, die in diesem Vorfall die einzige Belastung darstellen. Sie hatten ausgesagt, dass Isa den Unbekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe und dieser an der Hand blutete. Unterdessen ist aus den Reihen der antipolnischen Denunziantengruppe ein Interview in der Welt aufgetaucht, in dem sie ihre Version wiederholen, die sie bei ihrer ersten Aussage bei der Polizei von sich gaben, vor Gericht aber nicht bestätigen wollten.

Der Prozess geht am kommenden Montag, den 3. September um 8:30 Uhr weiter. Allerdings wird es nur ein langweiliger halbstündiger Termin, der zwischengeschoben wird um eine Frist einzuhalten. Wenn ihr wollt, dass Frau Keune den Hochsicherheitssaal dennoch anmieten muss, dann kommt vorbei!

Spannend wird es dann wieder am 17. September, voraussichtlich um 9 Uhr. Es wird dann wohl klar sein, ob der Befangenheitsantrag eine Wirkung entfaltet. Auch denkbar ist, dass die Richterin den Prozess beenden will. Kommt auf jeden Fall vorbei!

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